NRW fördert Denkmäler im Kreis Heinsberg mit rund 388.000 Euro

Bernd Krückel MdL und Thomas Schnelle MdL (v.l.n.r.). ©Foto: CDU-Landtagsfraktion / Ralph Sondermann [A]
Bernd Krückel MdL und Thomas Schnelle MdL (v.l.n.r.). ©Foto: CDU-Landtagsfraktion / Ralph Sondermann [A]

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt in diesem Jahr fünf denkmalpflegerische Einzelprojekte im Kreis Heinsberg mit zusammen 313.476 Euro. Hinzu kommen Pauschalmittel für die zehn Städte und Gemeinden des Kreises von jeweils 7.500 Euro, also weitere 75.000 Euro. 

In Hückelhoven und Wegberg fördert das Land zwei Vorhaben: Die Dachinstandsetzung der Kirche St. Leonhard in Hückelhoven wird mit 169.746 Euro unterstützt, die Sicherung eines einsturzgefährdeten Pavillons in Wegberg mit 28.658 Euro.
„Die Arbeiten an St. Leonhard zeigen, wie das Land dort hilft, wo der Erhalt eines Denkmals allein kaum zu stemmen wäre. Wer ein Denkmal pflegt, bewahrt ein Stück Heimat für die kommenden Generationen", kommentiert Thomas Schnelle, CDU-Landtagsabgeordneter für den nördlichen Kreis Heinsberg.

 

Wer ein Denkmal pflegt, bewahrt ein Stück Heimat für die kommenden Generationen.

 

In Gangelt, Heinsberg-Laffeld und Geilenkirchen unterstützt das Land drei weitere Projekte. Die Kirchengemeinschaft St. Nikolaus in Gangelt erhält 61.211 Euro für Arbeiten an Mauerwerk und Turm, die Kirchengemeinde St. Josef in Heinsberg-Laffeld 36.524 Euro für die Sanierung ihrer Fenster. Für die Dach- und Mauerwerksarbeiten an Gut Leerodt in Geilenkirchen stehen 17.335 Euro bereit.
„Kirchen, Höfe und Kapellen prägen das Bild unserer Dörfer und Städte. Dass gleich drei Vorhaben im Heinsberger Südkreis gefördert werden, ist ein gutes Zeichen für alle, die sich vor Ort um dieses Erbe kümmern", sagt Bernd Krückel, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Heinsberg Süd.


Landesweit fördert das Programm 212 Einzelprojekte mit rund 13,1 Millionen Euro. Über die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Förderrichtlinie können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anträge nun vollständig digital stellen. Die Pauschale von 7.500 Euro erhalten alle 396 Kommunen des Landes ohne gesonderten Antrag, damit sie kleinere Maßnahmen vor Ort eigenständig unterstützen können. Gefördert werden Maßnahmen zur Instandsetzung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Baudenkmälern, darunter Arbeiten an Dächern, Fassaden, Fenstern und Mauerwerk. Im Mittelpunkt stehen Ausgaben, die allein wegen der Denkmaleigenschaft entstehen. Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.