Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebes der Gemeindeverwaltung. Für den Rat und die Ausschüsse bereitet dieser die Beschlüsse vor und trägt Sorge für die daran anknüpfende Ausführung. Dabei steht dem Rat stets eine Kontrollfunktion zu. Darüber hinaus entscheidet der Bürgermeister in sämtlichen Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind. 
 
Für die Dauer einer Wahlperiode wählt der Rat ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertreter sind stets Mitglieder des Rates. Sie sind Vertreter bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Im Bereich der Amtsgeschäfte erfolgt die Vertretung durch den ersten Beigeordneten. Der erste Beigeordnete ist Teil der Verwaltung und durch den Gemeinderat bestellt.