Neben den Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürger zum Mitglied in einem Ausschusses bestellt werden. Ausgenommen davon ist lediglich der Haupt- und Finanzausschuss. Hier dürfen nur Ratsmitglieder zu Mitgliedern des Ausschusses bestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der sachkundigen Bürger nicht die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen erreichen darf.
 
Als sachkundiger Bürger kommt jede Person in Betracht, die mindestens 18 Jahre alt und Einwohner der Gemeinde Gangelt ist. Sämtliche sachkundigen Bürger werden vom Rat der Gemeinde Gangelt gewählt. Als sachkundiger Bürger besitzen diese im Ausschuss volles Stimmrecht. Eine Beschlussfähigkeit eines Ausschusses ist nur gegeben, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.