Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar und wird vom Bürgermeister einberufen. Der Rat tagt in regelmäßigen Abständen. Die Häufigkeit der Ratssitzungen richtet sich nach der Dringlichkeit und dem Umfang der entscheidungsrelevanten Themen. Die Größe des Gemeinderates wird im Land NRW durch das Kommunalwahlgesetz bestimmt und richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
 
Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien Überzeugung zu handeln. Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates, mit Ausnahme des Bürgermeisters, üben das Amt ehrenamtlich aus.